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Landesgruppe Rheinland

In den Untermenüs finden Sie alle relevanten Informationen zur LG Rheinland.

Der Deutsche Doggen Club 1888 e.V. (DDC) ist in 12 Teilbereiche untergliedert, die man Landesgruppen nennt. Diese sind durch die Lage benannt worden:
LG Baden Württemberg, LG Bayern, LG Berlin – Brandenburg, LG Hessen/Hessen-Nassau, LG Niedersachsen/Bremen, LG Nord, LG Pfalz / Saar, LG Rheinland, LG Sachsen, LG Sachsen – Anhalt, LG Thüringen und LG Westfalen.

Die Landesgruppen werden durch Beschluss des Erweiterten Vorstandes gebildet (oder aufgelöst) und in ihren Grenzen festgelegt. Will ein Mitglied in eine andere Landesgruppe wechseln, so ist ein schriftlicher Antrag an die aufnehmende Landesgruppe zu stellen und die abgebende Landesgruppe zu informieren. Der Schatzmeister ist nach Zustimmung der aufnehmenden Landesgruppe über diesen Wechsel von dieser und dem Mitglied schriftlich zu informieren. Im Ausland wohnende Mitglieder gehören keiner Landesgruppe an. Sie können sich jedoch einer Landesgruppe anschließen. Diese muss dann dem Schatzmeister (Kassenverwalter)  Mitteilung machen.

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